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Optimaite
Pilot & Demo

Optimaite Pilot- und Demo-Bedingungen

Version v1 · Gültig ab 5. März 2026 · Bedingungen für befristete Test-, Demo- und Pilotzugänge.

Befristeter Zugang

Rechtliches Paket erforderlich

Kein KI-Training

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Pilot- und Demo-Bedingungen gelten für befristete Test-, Pilot- und Evaluierungszugänge zu Optimaite Law und Optimaite Business, soweit kein individueller schriftlicher Vertrag etwas Abweichendes regelt.

Ergänzend gelten die AGB, die Datenschutzhinweise, der AVV und die KI- und Produkt-Hinweise.

§ 2 Laufzeit und Aktivierung

Die konkrete Demo- oder Pilotlaufzeit wird im Platform-Account, im Angebot oder durch Optimaite schriftlich festgelegt. Ein Zugang kann erst produktiv aktiviert werden, wenn die erforderlichen rechtlichen Dokumente akzeptiert wurden.

Nach Ablauf der Laufzeit kann Optimaite den Zugang in einen Prüf-, Nur-Lese-, Export- oder Sperrstatus überführen, sofern keine Verlängerung oder Umwandlung in einen kostenpflichtigen Vertrag vereinbart wurde.

§ 3 Nutzung und Daten

Der Kunde darf den Pilotzugang zur Prüfung der Plattform mit eigenen Daten nutzen, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die erforderlichen Auftragsverarbeitungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen akzeptiert wurden.

Der Kunde bleibt für Datenqualität, Berechtigungen, Mandanten- und Geschäftsgeheimnisse, Fristen, Freigaben und die fachliche Bewertung aller Ergebnisse verantwortlich.

§ 4 KI-Kontingent und Fair Use

Pilot- und Demozugänge können ein begrenztes KI- oder Verarbeitungskontingent enthalten. Ist das Kontingent verbraucht, können KI-Funktionen bis zur Aufstockung oder Umwandlung eingeschränkt werden.

Missbräuchliche, sicherheitsgefährdende oder rechtswidrige Nutzung kann zur Einschränkung oder Sperrung des Zugangs führen.

§ 5 Keine automatische kostenpflichtige Verlängerung

Ein Pilot- oder Demozugang wird nur durch ausdrückliche Vereinbarung, Online-Buchung, Angebot, Bestellung oder sonstige bestätigte Umwandlung kostenpflichtig.

Abrechenbare Zusatzleistungen wie Migration, Einrichtung oder individuelle Beratung werden separat vereinbart.

§ 6 Verfügbarkeit und Support

Pilot- und Demozugänge dienen der Evaluation. Einzelne Funktionen können noch im Aufbau sein, angepasst werden oder nur für bestimmte Produkte und Organisationen freigeschaltet sein.

Support wird nach Verfügbarkeit erbracht, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.