Version v1 · Gültig ab 5. März 2026 · Bestandteil der rechtlichen Hinweise für die Nutzung der Optimaite-Plattform.
KI-Ausgaben sind Entwürfe und Arbeitshilfen. Prüfen Sie Inhalte, Quellen, Fristen, Berechnungen und Entscheidungen vor jeder Verwendung mit Außenwirkung.
Optimaite stellt KI-Funktionen als Arbeitshilfen für Dokumentenanalyse, Rechercheunterstützung, Zusammenfassungen, Entwürfe, Klassifizierung und Workflow-Vorschläge bereit.
KI-Ausgaben sind Vorschläge. Sie ersetzen keine fachliche, rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige professionelle Prüfung durch den Kunden oder dessen berechtigte Nutzer.
Der Kunde bleibt für die Auswahl, Prüfung, Freigabe und Nutzung aller KI-Ausgaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Fristen, Rechtsmittel, Schriftsätze, Zahlungen, Vertragsinhalte und sonstige Entscheidungen mit Außenwirkung.
Für Rechtsanwälte und andere Berufsgeheimnisträger bleiben berufsrechtliche Pflichten, Mandatsverantwortung, Verschwiegenheit, Fristenkontrolle und fachliche Endprüfung beim Kunden.
KI-Systeme können unvollständige, veraltete oder unzutreffende Inhalte erzeugen. Quellen, Berechnungen, Fristen, Zitate und Handlungsvorschläge müssen vor Verwendung geprüft werden.
Optimaite kann Funktionen, Modelle, Sicherheitsfilter und Assistenzverhalten weiterentwickeln, solange der vertragliche Leistungszweck erhalten bleibt.
Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. KI-Verarbeitung erfolgt über die in AVV und Unterauftragnehmerliste beschriebenen Anbieter und Schutzmaßnahmen.
Protokolle, Diagnose- und Nutzungsdaten werden nur im Rahmen der AGB, Datenschutzhinweise und des AVV verarbeitet, insbesondere für Sicherheit, Nachvollziehbarkeit, Abrechnung und Fehleranalyse.
Optimaite erbringt durch die Plattform keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder sonstige reglementierte Beratung. Die Plattform unterstützt die Arbeit des Kunden technisch und organisatorisch.
Verbindliche Entscheidungen, Einreichungen, Erklärungen und Freigaben dürfen nur nach Prüfung durch hierzu berechtigte Personen erfolgen.