# Kanzleisoftware Insolvenzrecht — Optimaite Law

Source: [https://www.optimaite.eu/law/fachgebiet/insolvenzrecht](https://www.optimaite.eu/law/fachgebiet/insolvenzrecht)

> Vom Antrag zur Tabelle — KI ordnet 1000+ Forderungen.

Optimaite Law unterstützt Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sanierungsanwälte: KI prüft Insolvenztatbestände (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit), strukturiert Forderungsanmeldungen, schlägt Insolvenzpläne vor und unterstützt StaRUG-Verfahren.

## Signatur-Workflows

### Forderungstabelle aus PDFs

KI liest hunderte Anmeldungen, dedupliziert, prüft Sicherheiten und erstellt die Tabelle.

### Anfechtungs-Prüfung §§129ff InsO

Zahlungs- und Vermögens­bewegungen 90 Tage / 4 Jahre / 10 Jahre vor Insolvenzantrag werden gegen die Anfechtungs­tatbestände geprüft.

### Insolvenzplan-Generator

Strukturierter Insolvenzplan mit Gläubigergruppen, Quotenermittlung, Liquiditätsplan und Szenarien­vergleich.

## Empfohlene Module
- [KI-Schriftsatz](https://www.optimaite.eu/law/schriftsatz-ki) — KI schreibt im Dokument, mit BGH-Quelle hinter jedem Argument — Sie behalten den Federstrich.
- [Aktenmanagement](https://www.optimaite.eu/law/aktenmanagement) — KI weist Akten und Parteien zu · erkennt Fristen · öffnet Wiedervorlagen · misst Realisierung und Auslastung — Sie führen das Mandat.
- [Abrechnung & Buchhaltung](https://www.optimaite.eu/law/rvg-abrechnung) — KI bündelt offene Stunden und Auslagen automatisch zur Sammelrechnung · prüft Streitwert und Rahmengebühr · überwacht Mahnstufen und Verzugszinsen — Sie geben frei.

## Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung
- BGH IX ZR — Insolvenzrecht
- InsO §§17-19, 129ff, 217ff
- StaRUG
- EuInsVO

## Häufige Fragen
### Skaliert das System auf 5.000+ Forderungen?

Ja. Aktiv betreiben Mandanten Insolvenzakten mit 10.000+ Forderungen — Datenbankindex und Suche bleiben performant.

### Werden die InsO-Reformen automatisch nachgezogen?

Ja. Gesetzes­änderungen werden zentral aktualisiert; Änderungen an Berechnungs­logiken (Anfechtungs­fristen etc.) sind versionsfest.
